- Der/die Antragssteller/-in muss Mitarbeiter/-in einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer wissenschaftlichen Institution in Estland, Lettland oder Litauen sein.
- Der/die Antragsteller/-in muss bei dem Projekt mit einem oder mehreren deutschen Projektpartnern, die einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung der Hochschulbildung oder wissenschaftlichen Institution in Deutschland angehören, zusammenarbeiten.
- Das Projekt muss die Qualität der Hochschulbildung und Wissenschaft in mindestens einem, wenn möglich mehreren baltischen Staaten verbessern und wissenschaftliche Kooperationen mit Deutschland stärken.
- Genaue Informationen zur Antragstellung enthält der Leitfaden des Baltisch-Deutschen Hochschulkontors zur Projektförderung 2024.