Das Baltisch-Deutsche Hochschulkontor schreibt den Projektwettbewerb 2013 aus
Das Hochschulkontor fördert Projekte, die sowohl die Kooperation im Wissenschaftsbereich zwischen Estland, Lettland und Litauen einerseits und Deutschland anderseits stärken, als auch die wissenschaftliche Zusammenarbeit der baltischen Länder untereinander unterstützen. Es können Projekte aus allen wissenschaftlichen Bereichen und in unterschiedlichen Formaten gefördert werden. Dazu zählen unter anderem: Fachbezogene Gastvorträge und Seminare, Forschungsprojekte, Tagungen, Publikationen oder Übersetzungsarbeiten.
Der Bewerbungszeitraum für die zweite Runde des Projektwettbewerbs 2013 ist beendet. Insgesamt gingen 28 Anträge beim Hochschulkontor ein, davon 19 aus Lettland, 6 aus Litauen sowie 3 aus Estland. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden ab Anfang Juni verfügbar sein.
Teilnahmebedingungen
- Der Antragsteller/die Antragstellerin muss ein Angestellter/eine Angestellte einer akademischen oder wissenschaftlichen Einrichtung in Estland, Lettland oder Litauen sein.
- Der Antragssteller, die Antragstellerin muss bei dem geplanten Projekt mit einem deutschen Projektpartner, der einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland angehört, zusammenarbeiten. Es können auch mehrere deutsche Partner an dem Projekt beteiligt sein.
- Das Projekt muss zu einer Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Wissenschaft in Estland, Lettland oder Litauen beitragen und die wissenschaftliche Kooperation mit Deutschland nachhaltig stärken. Projekte, an denen alle drei baltischen Staaten beteiligt sind, genießen Priorität bei der Bewilligung.
- Die Förderhöchstgrenze liegt in der Regel bei 5.000,- EUR pro Projekt. Anträge mit höheren Projektkosten sind ausführlich zu begründen und können nur im Ausnahmefall bei besonders herausgehobenen Projekten genehmigt werden.
- Genaue Informationen zur Antragstellung enthält der „Leitfaden des Baltisch-Deutschen Hochschulkontors für die Durchführung der Projekte”.
LEITFADEN 2013 
Einzureichende Unterlagen
1. Projektantrag
Projektantrag in deutscher Sprache 
Projektantrag in lettischer Sprache 
2. Finanzierungsplan
Finanzierungsplan in deutscher Sprache 
Finanzierungsplan in lettischer Sprache 
3. Bestätigung des bzw. der deutschen Partner über die Kooperation im beantragten Projekt.
WICHTIG:
Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller eine Institution vertritt, die in Lettland tätig ist, müssen der Antrag und der Finanzierungsplan in deutscher und in lettischer Sprache eingereicht werden. Wenn der Antrag aus Litauen oder Estland kommt, genügt es, den Projektantrag und den Finanzierungsplan in deutscher Sprache einzureichen. Es ist nicht möglich, einen Antrag auf Englisch einzureichen.
Der Projektantrag und der Finanzierungsplan müssen elektronisch und in Papierform eingereicht werden. Die Unterlagen in Papierform müssen vom Projektleiter unterzeichnet sein. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Vollständige Anträge müssen fristgerecht in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden: einmal per E-Mail (bis 15. Oktober 2012 oder 15. März 2013, 23:59 Uhr) und zusätzlich mit Originalunterschriften persönlich im Büro bis 15. Oktober 2012 oder 15. März 2013 oder per Post. Es gilt der Posteingangsstempel.
Postanschrift
Baltisch-Deutsches Hochschulkontor
Kaļķu iela 1, Raum 404
Rīga, LV - 1658
Lettland
Information
Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Baltisch-Deutschen Hochschulkontors jederzeit gerne zur Verfügung.
Tel. + 371 67 28 60 33
E-mail:
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